Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer zu Leipzig verfüge ich über besondere Sachkenntnis. Ebenso nachgewiesen werden muss die Objektivität und die Vertrauenswürdigkeit. Alle diese Faktoren sind entscheidend, um einen Sachverständigen zu bestellen. Ohne diese Vorraussetzungen ist eine Bestellung durch die zuständige Kammer nicht möglich.
Der Begriff „Sachverständiger“ ist rechlicht nicht geschützt, sodass auch private Sachverständigenvereinigungen kein Garant dafür sind, gegenüber der öffentlichen Bestellung
1. Der Sachkundenachweis
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige führe ich einen Nachweis über meine Sachkunde, die ich durcvh mehrere Prüfungen belegen kann.
2. Die Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
3. Objektivität
Ich wurde darauf vereidigt, meine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und meine Gutachten unparteiisch zu erstellen.
4. Schweigepflicht
Als Sachverständige habe ich die mir anvertrauten Informationen, sowohl privat- als auch Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Vor Gericht steht mir aber kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu.
5. Überwachung durch die zu vereidigende Stelle
Die Handwerkskammer, welche mit als Sachverständiger bestellt hat, überwacht meine Aufgaben.
6. Die Pflicht zur Gutachtenerstattung
Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, darf ich den Auftrag ablehnen.